Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB BPI) vom 01.05.2018

BEST PLACE immo BPI GmbH, St. Veiter Ring 35, 9020 Klagenfurt, FN 420689 k, BG Klagenfurt
office@bestplaceimmo.at oder www.bestplaceimmo.at oder +43 463 50 23 93

A) BEST PLACE immo BPI GmbH ist ein serviceorientierter Immobilienvermittler.
BEST PLACE immo BPI GmbH wird
kurz BEST PLACE immo genannt. BEST PLACE immo vermittelt Kauf- und Bestandsverträge zu Immobilien (z.B. Kauf, Miete, Pacht).

B) BEST PLACE immo arbeitet für Sie auf Erfolgsbasis.
Sie als Auftraggeber sind zur Zahlung einer Vermittlungsprovision für den
Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsmäßige verdienstliche Tätigkeit von BEST PLACE immo mit einem Dritten
zustande kommt. Die Provision ist mit Rechtsgültigkeit des vermittelten Geschäftes fällig. Es gilt Österreichisches Recht.
BEST PLACE immo kann als Doppelmakler tätig sein, aber auch Angebote anderer weiterleiten. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Abweichungen bedürfen der Schriftform. BEST PLACE immo steht in keinem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zum Abgeber,
andernfalls weisen wir explizit darauf hin.

C) BEST PLACE immo arbeitet mit autorisierten Kooperationspartnern zusammen.
Diese arbeiten auf selbständiger
Basis und vermitteln Ihnen die Services von BEST PLACE immo. Unsere Partner erkennen Sie am Eintrag auf unserer Homepage.

D) Beratungsempfehlung:
Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Immobiliengeschäfte im Einzelfall sehen wir eine Beratung durch Ihren
Steuerberater und die Hinzuziehung eines Anwaltes und Notares als unerlässlich für Sie an.

E) Provisionsregelung Immobilienkauf:
Diese gilt bei Kauf, Verkauf, Tausch einer Immobilie oder Anteilen davon. Sie umfasst auch Wohnungseigentum, auch Wohnungseigentum in
Gründung und Anteile, für die vereinbarungsgemäß Wohnungseigentum begründet wird. Sie umfasst auch Unternehmen aller Art, Abgeltungen für
Superädifikate auf einem Grundstück.
Die Höhe der Vermittlungsprovision richtet sich nach dem Kaufpreis inkl. Lasten. Dabei gilt die gesetzlich limitierte Provisionshöchstgrenze.
Die Vermittlungsprovision beträgt in der Regel 3% (Käufer und Verkäufer) jeweils zuzüglich 20% USt. Bei einem Kaufpreis unter 48.000€ beträgt
die Vermittlungsprovision 4% vom Kaufpreis jedoch maximal 1.450€ (Käufer und Verkäufer) jeweils zuzüglich 20% USt. Bei Optionen reduziert sich
die Vermittlungsprovision auf 50% der oben angeführten Provision.

F) Provisionsregelung Mietverträge:
Für die Berechnung der Vermittlungsprovision wird der Bruttomietzins herangezogen. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Haupt- oder
Untermietzins, anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben, Anteile für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift), allfälliges Entgelt
für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters.
Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig
miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften
die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf (Angemessener Mietzins, Richtwertmietzins).
Die Provisionshöhe für besondere Abgeltungen liegt bei 5% vom Vormieter oder Eigentümer.
Die Höchstprovision (zuzüglich 20% USt.) bei Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser Vermieter/Mieter unbefristet
oder Befristung länger als 3 Jahre: 3 BMM/2 BMM, Befristung bis zu 3 Jahren: 3 BMM/1 BMM, bei Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art
Vermieter/Mieter unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre: 3 BMM/3 BMM, Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre: 3 BMM/2 BMM,
Befristung kürzer als 2 Jahre 3 BMM/1 BMM

G) Provisionsregelung Pachtverträge:
Für die Berechnung der Vermittlungsprovision wird der Pachtzins herangezogen: 5% des auf 5 Jahre entfallenen Pachtzinses, bei Vermittlung von
Zubehör 3% des Gegenwertes, bei unbefristeter Unternehmenspacht (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) der 3-fache monatliche Pachtzins,
jeweils zuzüglich 20% USt.

H) Die Provisionsvereinbarungen gemäß §15 Maklergesetz gelten wie folgt als vereinbart.
Das Honorar als Vergütungsbetrag (im Sinne des § 1336 ABGB) steht BEST PLACE immo auch zu, wenn:

1. Das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil Sie entgegen dem bisherigen
Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen;
2. Mit dem von BEST PLACE immo vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung
des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich von BEST PLACE immo fällt;

3. Das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit Ihnen, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil Sie dieser Person die Ihnen
von BEST PLACE immo bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt haben oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern
mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat.

4. Das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder
Eintrittsrecht ausgeübt wird.

5. Der Alleinvermittlungsauftrag von Ihnen vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird, das Geschäft während der Dauer des
Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen von Ihnen beauftragten Maklers zustande gekommen ist, oder das
Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen von Ihnen beauftragten Maklers
zustande gekommen ist.

I) BEST PLACE immo verpflichtet sich Ihnen als Auftraggeber wichtige Informationen zukommen zu lassen.
Im Falle eines Professionellen Vermittlungsauftrages (=Alleinvermittlungsauftrag) verpflichtet sich BEST PLACE immo nach Kräften für die Vermittlung der
Immobilie tätig zu werden.

J) Verkäufer/Vermieter verpflichten sich BEST PLACE immo wichtige Informationen zukommen zu lassen.
Wenden sich während der Dauer des Professionellen Vermittlungsauftrages (=Alleinvermittlungsauftrag) Personen direkt an Sie als Verkäufer/Vermieter, nennen Sie diese
unverzüglich BEST PLACE immo.

K) Verkäufer/Vermieter ermächtigen BEST PLACE immo bei Behörden u. Hausverwaltungen zweckdienliche Auskünfte über die
Immobilie einzuholen und auch Kopien analog und digital anfertigen zu lassen, die Immobilie mit Texten/Fotos/Video in Druckwerken, Internet,
Schaukästen etc. zu bewerben und auf der Immobilie ein zu Kaufen- oder zu Mieten- Schild / Werbebanner anzubringen.

Wichtige Informationen für Sie

zu Ihren Rechten, Nebenkosten und der Energieausweispflicht.

Rücktrittsrecht von Immobiliengeschäft nach § 30a KSchG
Als Verbraucher können Sie binnen 1 Woche schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie Ihre Vertragserklärung am Tag der erstmaligen
Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben haben und das Vertragsobjekt zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses von Ihnen oder eines
nahen Angehörigen dient und das Vertragsobjekt eine Wohnung, Einfamilienhaus oder eine Liegenschaft ist, die zum Bau eines Einfamilienhauses
geeignet ist. Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Rücktrittsbelehrung und Übergabe einer Zweitschrift der Vertragserklärung, endet aber jedenfalls einen
Monat nach der erstmaligen Besichtigung.

Rücktrittsrecht bei Geschäften außerhalb der Geschäftsräume nach § 3 KSchG und §11 FAGG
Als Verbraucher können Sie bis zum Zustandekommen des Vertrages oder binnen 14 Tagen danach schriftlich zurücktreten, wenn Sie Ihre
Vertragserklärung weder in den Geschäftsräumen von BEST PLACE immo abgegeben haben, noch die Geschäftsverbindung zur Schließung des
Vertrages mit BEST PLACE immo selbst angebahnt haben oder wenn Sie die Vertragserklärung im Fernabsatz geschlossen haben (z.B. Internet,
Email, Telefon). Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn Ihnen eine „Urkunde“ ausgefolgt wurde, die Namen und Anschrift von BEST PLACE immo,
die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise
für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält.

Bei fehlender Belehrung über das Rücktrittsrecht steht Ihnen das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss
zu. Holt BEST PLACE immo die Urkundenausfolgung innerhalb der zwölf Monate ab dem Fristbeginn nach, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist
14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Urkunde erhalten. Sie finden dazu ein Musterrücktrittsformular als Anlage. Es gilt das Versanddatum
bzw. das der Übergabe. Der Rücktritt ist an keine Form gebunden.

Auf Ihre ausdrückliche Aufforderung an BEST PLACE immo zur Tätigkeit vor Ablauf der 14-tätigen Rücktrittsfrist hin, Ihrer Bestätigung der Kenntnis
Ihres Verlustes des Rücktrittsrechtes und anschließender Verdienstlichkeit von BEST PLACE immo, erlischt Ihr Rücktrittsrecht zur
Vermittlungsvereinbarung.

Rücktrittsrecht bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände nach §3a KSchG
Als Verbraucher können Sie binnen 1 Woche von Ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag schriftlich zurücktreten, wenn ohne Ihre Veranlassung
maßgebliche Umstände, die vom BEST PLACE immo als wahrscheinlich dargestellt wurden, nicht oder in erheblich geringerem Ausmaß eingetreten
sind.

Maßgebliche Umstände sind: die erforderliche Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, steuerrechtliche Vorteile, eine öffentliche Förderung oder
die Aussicht auf einen Kredit.

Die Rücktrittsfrist beträgt eine Woche ab Erkennbarkeit des Nichteintritts für Sie, wenn Sie über dieses Rücktrittsrecht schriftlich belehrt wurden. Das
Rücktrittsrecht endet aber jedenfalls einen Monat nach beidseitiger vollständiger Vertragserfüllung.
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Ihr Wissen oder wissen müssen über den Nichteintritt bei den Vertragsverhandlungen, im Einzelnen
ausgehandelter Ausschluss des Rücktrittsrechtes (formularmäßig nicht abdeckbar) oder angemessene Vertragsanpassung.

Rücktrittsrecht beim Bauträgervertrag nach §5 BTVG
Bei Bauträgerverträgen können Sie in der Regel binnen 14 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Belehrung über das Rücktrittsrecht zurücktreten. Ihr
Rücktrittsrecht erlischt 6 Wochen nach dem Zustandekommen des Vertrages.

Nebenkosten beim Immobilienkauf
Im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf entstehen Ihnen neben der Vermittlungsprovision weitere Kosten. Diese sind teils gesetzliche Steuern
(Grunderwerbsteuer 3,5%) und Gebühren (Grundbucheintragungsgebühr 1,1%) geregelt, teils entstehen Sie durch Hinzuziehung von Dritten zur
Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung, die einer Vereinbarung bedürfen. Auch Übernahmen von Förderungen sind teilweise mit
Kosten verbunden. Bei Grundstücken sind insbesondere Aufschließungskosten und Anschlusskosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon,
Fernwärme, etc.) zu beachten.

Aus unserer Erfahrung heraus bewegen sich die Nebenkosten in der Regel (Stand Juni 2014) bei gleicher weiterer Nutzung zwischen 10% (ab ca.
150.000 €) und 15% (unter ca. 50.000 €) des Kaufpreises und können im Einzelfall abweichen. Bei Grundstücksentwicklung fallen je nach Gemeinde
unterschiedliche zusätzliche Kosten an. Bei Hypothekardarlehen erhöhen sich die Nebengebühren um zumindest 1,2% der Eintragungssumme
(Grundbucheintragungsgebühr), Kosten der Urkundenerrichtung, Barauslagen und allfällige Schätzungskosten laut Sachverständigentarif.

Nebenkosten beim Immobilienverkauf
Gewinne aus Immobilienverkäufen unterliegen der Immobilienertragssteuer. Derzeit 30%. Ausnahmen kennt Ihr Steuerberater.

Nebenkosten bei Immobilienmiete
Im Zusammenhang mit der Immobilienmiete entstehen Ihnen neben der Vermittlungsprovision weitere Kosten. Diese sind teils gesetzliche Gebühren
(Vergebührung 1% des auf die Vertragsdauer anfallenden Bruttomietzinses, maximal aber des 18-fachen Jahresbruttomietzinses, bei Wohnungen
und bei unbefristeter Vertragsdauer maximal des 3-fachen Jahresbruttomietzinses), Kosten für die Vertragserrichtung.

Nebenkosten bei Immobilienpacht:
Im Zusammenhang mit der Immobilienpacht entstehen Ihnen neben der Vermittlungsprovision weitere Kosten. Diese sind teils gesetzliche Gebühren
(Vergebührung 1% des auf die Vertragsdauer anfallenden Bruttopachtzinses, bei unbefristeter Vertragsdauer maximal des 3-fachen
Jahresbruttopachtzinses), Kosten für die Vertragserrichtung.

Energieausweispflicht:
Gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 haben Sie als Eigentümer bei Verkauf/Vermietung/Verpachtung eines Gebäudes/Nutzungsobjektes
dem Käufer/Mieter/Pächter spätestens rechtzeitig zu einer Vertragserklärung (z.B. Angebot) einen maximal 10 Jahre alten Energieausweis oder
dessen vollständige Kopie vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages auszuhändigen. Bei Nichteinhaltung können Ihnen
gegenüber daraus Gewährleistungsansprüche und Ansprüche auf Verbesserung, Preisminderung/Wandlung entstehen.
Ausnahmen bei folgenden Gebäuden: Nur frostsicher gehalten, rein religiös genutzt, freistehende unter 50m² Nutzfläche, nur saisonal genutzt,
spätestens 3 Jahre nach Kauf abgerissen, nur provisorisch für max. 2 Jahre genutzt, überwiegend durch Abwärme temperiert.

Fernabsatz- und Verträge außerhalb der Geschäftsräume der BEST PLACE immo BPI GmbH

FÜR INTERESSENTEN UND ABGEBER:
BEST PLACE immo BPI GmbH ist ein serviceorientierter Immobilienvermittler. Wir arbeiten für Sie gerne und auf Erfolgsbasis. Nur wenn Sie eine
von uns angebotene Immobilie tatsächlich kaufen/verkaufen, mieten/vermieten oder pachten/verpachten, verrechnen wir Ihnen eine
Vermittlungsprovision. Andernfalls ist das Vermittlungsservice kostenfrei. Details finden Sie in unseren Alllg. Geschäftsbedingungn (AGB BPI).
Durch Ihre Besichtigung/Kontakt entsteht eine Dienstleistungsvereinbarung, der Maklervertrag, von dem Sie 14 Tage formlos zurücktreten können.
Im Fall Ihres Rücktrittes verpflichten Sie sich, von unseren Informationen keinen Gebrauch mehr zu machen.

O Ich wünsche sofort mehr Informationen. Sollte ich nach Erhalt weiterer Informationen in Folge ein von BEST PLACE immo BPI GmbH
angebeotenes Objekt tatsächlich kaufen/verkaufen, mieten/vermieten oder pachten/verpachten, bin ich provisionspflichtig und das besondere
Rücktrittsrecht ist verloren.

O Ich wünsche kein vorzeitiges Tätigwerden. BEST PLACE immo BPI GmbH soll nach Ablauf von 14 Tagen tätig werden.
Die AGB BPI vom _ _ / _ _ / _ _ _ _ wurden übergeben und sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

Datum: ……………………….. Name: ……………………….. ……………. Unterschrift: ………………………..

Bei Bedarf hier abtrennen

Musterwiderrufsformular (es kann auch formlos zurückgetreten werden)
Bei Nutzung der 14-tägigen Rücktrittsfrist vom Dienstleistunsgvertrag mit BEST PLACE immo BPI GmbH nach FAGG
an

BEST PLACE immo BPI GmbH
St. Veiter Ring 35
9020 Klagenfurt
office@bestplaceimmo.at
+43 463 50 23 93

Vorname: ………………………..                                      Nachname: ………………………..

Anschrift: …………………………………………………………………………………….

PLZ: ………………………..                                                 Wohnort: ………………………..

Tel: ………………………..                                                  Email: ………………………..

Hiermit widerrufe(n) ich /wir den von mir/uns am …………………………….. abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleitung:
Vermittlung von Immobilien (Kauf / Miete / Pacht)

Datum: ………………………..

Unterschrift: ………………………..………………………..
( nur bei Mitteilung auf Papier )

Datenschutzinformation:
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert. Die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die nachstehende Übersicht soll Sie über die wichtigsten Aspekte der Verarbeitung personenbezogener Daten informieren.

Verantwortlicher:BEST PLACE immo BPI GmbH, St. Veiter Ring 35, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: +43 463 502393 Email – office@bestplaceimmo.atwww.bestplaceimmo.at

Datenschutz-beauftragter:Es ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt, da keine gesetzliche Notwendigkeit besteht.Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten:Interessenten- und Kundenverwaltung im Rahmen der Immobilienvermittlung (einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten)Rechtsgrundlage:Vertrag, Vertragsanbahnung (Vermittlungsvertrag) sowie gesetzliche GrundlageWie lange speichern wir Ihre Daten:Die Daten werden während der Dauer des Vertragsverhältnisses und nach Beendigung dessen zumindest solange aufbewahrt, als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.An wen geben wir Ihre Daten weiter:

(mögliche Empfänger-kategorien)

Wir speichern und verarbeiten die uns übermittelten bzw. bekanntgegebenen personenbezogenen Daten nur soweit es mit der Abwicklung des Vertrages (Vermittlungsvertrag) im Zusammenhang steht. Eine Weitergabe erfolgt nur im minimal erforderlichen Umfang und soweit es für die Vertragsabwicklung notwendig ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder ein berechtigtes Interesse an der Geschäftsabwicklung beteiligter (Dritter) besteht.

Mögliche Empfänger können sein: Abteilungen des Unternehmens, die mit der Geschäftsabwicklung befasst sind (z.B. EDV, sonstige Verwaltungseinheiten) oder Gesellschaften der Unternehmensgruppe (z.B. zur Abwicklung gemeinsamer Projekte);

an der Geschäftsabwicklung beteiligte Dritte (an der Geschäftsabwicklung notwendigerweise teilnehmende Personen und potentielle Vertragspartner, weitere Makler, Vermittlungsplattformen, Hausverwaltungen, Finanzierungsunternehmen, private und öffentliche Stellen, die Informationen zu Objekten bekannt geben können oder benötigen, Versicherungen)

Dienstleister des Verantwortlichen (z.B. Steuerberater, Lohnverrechnung, Rechtsanwalt) sowie Behörden (Sozialversicherung, Finanzamt, sonstige Behörden), Rechtsvertreter (bei der Durchsetzung von Rechten oder Abwehr von Ansprüchen oder im Rahmen von Behördenverfahren) oder Unternehmen, die im Rahmen der Betreuung der IT-Infrastruktur (Software, Hardware) als Auftragnehmer tätig sind.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein Anliegen. Keinesfalls werden Ihre Daten zu Werbezwecken o.ä. weitergegeben. Unsere Mitarbeiter und unsere Dienstleistungsunternehmen sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

Datenübertrag-barkeitEs besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Eine Übermittlung an Empfänger in einem Drittland (außerhalb der EU) oder an eine internationale Organisation ist nur in zur Erfüllung der Vermittlung erforderlichen Anlässen ( z.B. Einholung Urkunden aus Drittsaaten) vorgesehen. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling).

Es ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie Ihre Daten bereitstellen und es gibt auch keine Verpflichtung dazu.
Die Daten sind allerdings erforderlich, damit das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Als betroffener Person steht Ihnen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an:

BEST PLACE immo BPI GmbH, St. Veiter Ring 35, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: +43 463 502393 Email – office@bestplaceimmo.atwww.bestplaceimmo.at

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in irgendeiner Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.

BEST PLACE immo BPI GmbH FN 420689 k Bezirksgericht Klagenfurt